Gutachtenerstellung
Erstellen von Vollgutachten - gerichtsfest - gemäß DEKRA-Zertifizierung (z.B. bei juristischen Streitigkeiten für Bauschäden ausgelöst durch Wasser, Schimmel, Vibration, etc.), welches die Prüfung der Ausführungen am Bauteil auf betreffende DIN-Normen, Merkblättern, Vorschriften und Herstellerangaben einschließt und Ihnen Lösungen aufzeigt. Aber auch Kurzgutachten im Anschluss an eine Vor-Ort-Begehung können erstellt werden. Damit erhalten Sie alle Feststellungen der Vor-Ort-Begehung beweiskräftig dokumentiert zu Ihren Händen. Jedoch werden Ihnen hier keine Problemlösungen aufgezeigt. Das Kurzgutachten können Sie z.B. zur Vorlage bei Ihrem Vermieter / Versicherung / Rechtsanwalt nutzen. Für juristischen Streitigkeiten vor Gericht ist das Kurzgutachten allerdings nicht ausreichend aufbereitet.